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CLP - Chemikalien Recht

Kennzeichnung von ätherischen Ölen und Duftkompositionen

Ätherische Öle bzw. Duftkompositionen sind als wahre Alleskönner bekannt, rechtlich unterliegen sie zumeist dem Chemikalienrecht und müssen daher mit u.a. Gefahrenpiktogrammen und Gefahrenhinweisen, Sicherheitshinweisen versehen werden.

Im Folgenden wird auf die richtige Kennzeichnung von Ätherischen Ölen bzw. Duftkompositionen als Bedarfsgegenstände näher eingegangen. Das sind beispielsweise Öle, die zur Raumbeduftung und Aromapraxis verwendet werden. In diesem Fall richtet sich die Kennzeichnung und Deklarationspflicht nach der CLP-Verordnung (deutsch: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen). Diese Verordnung regelt wie es der Name schon sagt, die Einstufung Kennzeichnung (Etikett) und die Verpackung der davon betroffenen Substanzen.

Wollen wir nun die Begriffe Einstufung, Kennzeichnung und Verpackungen näher erläutern.

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